Vorwort: Bestandteil eines Vertrages zwischen Die Hanse-Immobilien Frank Busacker - vertreten durch Herrn Frank Busacker - und seinen Kunden sind die nachfolgenden AGB.
§ 1 Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem AGB-Verwender kommt entweder durch schriftliche
Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme einer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in allgemeiner/üblicher Kenntnis zustande, dass für diese Tätigkeit ein provisionsbegründeter Anspruch entsteht.
§ 2 Der AGB-Verwenderweist darauf hin, dass die weitergegebenen Objektinformationen aufgrund der von dem/der Auftraggeber/in oder anderen auskunftsbefugten Dritten erteilten Auskünfte erfolgen bzw. basieren. Dieses gilt auch für die inhaltlichen Angaben in Mietverträgen.
Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird deshalb keine Haftung und Gewähr übernommen. Es ist Verpflichtung des Kunden, diese auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Darüber hinaus wird auch für die Qualität des Objektes keine Gewähr übernommen.
§ 3 Die Angebote und sämtliche Informationen dazu sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Deren Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
§ 4 Ist dem Kaufinteressenten ein von dem AGB-Verwender benanntes Objekt bereits bekannt, ist er dem AGB-Verwender gegenüber verpflichtet, dieses unverzüglich (7 Tage) schriftlich und unter Benennung des Anbietenden mitzuteilen.
Unterbleibt diese Mitteilung innerhalb der vorgenannten Frist, so gilt der Nachweis des Objektes durch den AGB-Verwender als angenommen und kann einen Provisionsanspruch auslösen.
§ 5 Ein Provisionsanspruch entsteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Der Provisionsanspruch wird dadurch nicht berührt, dass statt des ursprünglich
beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt. Das heißt z.B. Kauf statt Miete statt Pacht oder umgekehrt.
§ 6 Der AGB-Verwenderist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. Der Provisionsanspruch ist am Tag der notariellen
Beurkundung fällig. Er entsteht selbst dann, wenn der AGB-Verwender nicht am Vertragsschluss mitgewirkt hat.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit zulässig, der Hauptbürositz des AGB-Verwenders.
§ 8 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für dieses Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
§ 9 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
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